Auch im Urlaub wollen viele Menschen nicht auf elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets verzichten. Doch nicht überall ist die Stromversorgung gesichert, sodass eine Powerbank eine gute Alternative darstellt, um das Gerät auch zwischendurch aufzuladen. Allerdings gelten für das Mitführen dieses hilfreichen Begleiters spezielle Voraussetzungen in Flugzeugen.
- Die meisten Airlines gestatten das Mitführen einer Powerbank bis zu einer Leistung von 100 Wh im Handgepäck. Um sicherzugehen solltest du dich jedoch vor dem Flug über die jeweiligen Regeln der Fluggesellschaft informieren.
- Aufgrund des Risikos, einen Brand zu verursachen, ist das Mitführen einer Powerbank im Aufgabegepäck streng verboten.
- Solltest du dennoch eine Powerbank im Reisegepäck verstauen wollen, muss dieses als Gefahrgut aufgegeben werden. Alternativ riskierst du, dass der Zoll deinen Koffer öffnet und die Powerbank vor dem Flug entfernt.
Richtlinien für Powerbanks in Flugzeugen
Wenngleich die International Air Transport Association eine Richtlinie für Batterien in Flugzeugen veröffentlicht hat, setzt nicht jede Fluggesellschaft diese auch genauso um. Daher gibt es keine allgemeingültigen Regeln, die für alle Airlines gelten. Im Zweifel ist es sinnvoll, sich direkt bei der Fluggesellschaft zu informieren, inwiefern sie sich an die Vorgaben der IATA hält – wenngleich die Aussagen hier nur begrenzt Wirkung haben, da letztlich die Sicherheitskontrolleure schon vor dem Boarding darüber entscheiden, ob ein Gerät mitgeführt werden darf.
Darum gibt es Vorschriften in Flugzeugen
Normalerweise sind die in Powerbanks enthaltenen Li-Ion-Batterien vollkommen ungefährlich. Lithium gilt allerdings als sehr reaktionsfreudig und ist leicht brennbar. Bei einer größeren Menge kann es im Falle eines Kurzschlusses zu einer Hitzeentwicklung kommen, die so groß ist, dass Geräte in der Umgebung in Brand geraten. Das gilt es in Flugzeugen in besonderer Weise zu vermeiden, da sich hier bereits einige Unfälle in Flugzeugen ereignet haben.
Darf man Powerbanks als Gepäck aufgeben?
Aufgrund des geringen, aber dennoch vorhandenen Risiko eines Brandes ist es bei keiner Fluggesellschaft gestattet, eine Powerbank als Gepäck aufzugeben. Da jedes Gepäckstück vor dem Verladen durchleuchtet wird, lohnt es sich auch nicht, die Powerbank dennoch „schmuggeln“ zu wollen.
Gepäckstücke, die potenziell gefährliche oder verbotene Stoffe enthalten, werden ungefragt geöffnet und gehen dann ohne diese auf die weitere Reise. Dauert eine solche Kontrolle zu lang, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Koffer erst mit dem nächsten Flug auf die Reise geht und du am Zielort darauf warten musst.
Diese Vorgabe gilt im Übrigen keineswegs nur für eine Powerbank, sondern auch für alle anderen Geräte mit einem Li-Ion-Akku.
Powerbank im Handgepäck
Anders als im Aufgabegepäck gehen Airlines davon aus, dass ein überhitzter Akku in der Kabine schneller erkannt wird und ein schnelles Eingreifen eine Katastrophe verhindern kann. Daher gelten hier andere Anforderungen, die IATA gestattet in ihren Richtlinien Akkus bis zu einer Leistung von 100 Wattstunden. Allerdings gibt es auch Airlines, die diesen Wert unterbieten und nur Powerbanks mit einer geringeren Leistung gestatten.
In jedem Fall ist es sinnvoll, die Powerbank direkt separat auf das Band der Sicherheitskontrolle zu legen. So vermeidest du in vielen Fällen, dass der Zoll das gesamte Handgepäck durchsucht. Dabei ist es auch hilfreich, wenn das Bewertungsetikett der Powerbank vorhanden und gut lesbar ist, sodass die Leistung für den Zoll ersichtlich ist.
In der Regel ist es auch möglich, nicht nur eine, sondern sogar bis zu 20 Powerbanks mit einer Leistung von unter 100 Wh mitzunehmen. Zwischen 100 und 160 Wh ist immerhin noch die Mitnahme von 2 Powerbanks bei vielen Airlines möglich.
Die Leistung von Powerbanks ermitteln
Die Angabe der IATA stellt viele Besitzer*innen von Powerbanks vor das Problem, dass dieser Wert nicht angegeben wird. Stattdessen ist die Kapazität in der Einheit mAh genannt. Um diesen Wert in Wh umzurechnen, multiplizierst du die mAh mit der internen Spannung in V und teilst das Ergebnis durch 1.000.
Beispielsweise hat eine Powerbank mit einer Kapazität von 10.000 mAh und einer Spannung von 3,7 Volt, wie sie in den meisten Li-Ion-Akkus verbaut ist, 37 Wh. Weitere Werte, die sich aus dieser Rechnung ergeben, sind:
- 3.000 mAh x 3,7 Volt /1.000 = 11,1 Wattstunden / Wh
- 5.000 mAh x 3,7 Volt /1.000 = 18,5 Wattstunden / Wh
- 10.000 mAh x 3,7 Volt /1.000 = 37 Wattstunden / Wh
- 12.000 mAh x 3,7 Volt /1.000 = 44,4 Wattstunden / Wh
- 16.000 mAh x 3,7 Volt /1.000 = 59,2 Wattstunden / Wh
- 20.000 mAh x 3,7 Volt /1.000 = 74 Wattstunden / Wh
- 25.000 mAh x 3,7 Volt /1.000 = 92,5 Wattstunden / Wh
- 30.000 mAh x 3,7 Volt /1.000 = 111 Wattstunden / Wh
Ein Nachfragen bei der Airline ist damit in der Regel erst ab einer Kapazität von 25.000 mAh nötig. Kleinere Powerbanks darfst du problemlos als Handgepäck mitführen. Und selbst bei Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100,1 und 160 Wh gibt es Ausnahmen, wenn die Airline das Mitführen vorab genehmigt hat.
Weiterführendes
Hier erfährst du mehr über die wichtigsten Regeln für das Handgepäck:
Marktcheck hat überprüft, wie sicher Powerbanks sind:
Diese Gegenstände dürfen mit in das Reisegepäck: